
Pflichten von Hausbesitzern
Pflichten von Hausbesitzern – Wichtige Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen
Hausbesitzer tragen eine zentrale Verantwortung für den Brandschutz und die Sicherheit ihres Gebäudes. Gesetzliche Vorgaben regeln klare Pflichten, um Brände zu vermeiden und Personen zu schützen. Hier finden Sie die wichtigsten Pflichten für Hausbesitzer im Überblick.
Pflichten im Bereich Feuerstätten und Heizungen
🔹 Feuerstättenabnahme (§ 4 SchfHwG): Vor der ersten Nutzung muss jede neue Feuerstätte vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Dies gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Vorschriften eingehalten wurden.
🔹 Meldung von Änderungen (§ 6 SchfHwG): Jegliche baulichen Änderungen an bestehenden Feuerstätten oder Abgasanlagen müssen innerhalb von 14 Tagen beim Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden. Dies betrifft auch den Austausch von Heizkesseln oder bauliche Veränderungen an Abgasleitungen.
🔹 Regelmäßige Kehr- und Überprüfungsarbeiten (§ 3 KÜO): Abgasanlagen müssen mindestens einmal jährlich gereinigt und überprüft werden. Je nach Nutzung kann die Reinigung auch häufiger erforderlich sein. Der Bezirksschornsteinfeger überwacht diese Fristen und trägt sie im Feuerstättenbescheid ein.
🔹 Einhaltung von Sicherheitsabständen (§ 4 FeuVO): Feuerstätten müssen einen Mindestabstand von 40 cm zu brennbaren Materialien wie Möbeln, Vorhängen oder Dekoration einhalten. Dies verringert das Risiko eines Brandes erheblich.
🔹 Funkenschutzplatten für Feuerstätten (§ 4 FeuVO): Falls ein Kamin auf einem brennbaren Boden wie Holz oder Teppich steht, muss eine nicht brennbare Bodenplatte eingesetzt werden. Diese muss mindestens 50 cm nach vorne und 30 cm zu den Seiten hinausragen.
🔹 Lüftungsöffnungen und Abgasanlagen freihalten (§ 5 FeuVO): Abgasanlagen und Lüftungsöffnungen müssen stets frei bleiben. Blockierte Öffnungen erhöhen das Risiko gefährlicher Rauchgasvergiftungen.
Gefahren durch unsachgemäßen Umgang
Auch kleine Unachtsamkeiten können gefährliche Situationen hervorrufen. Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit potenziellen Gefahrenquellen:
🔹 Glutreste und Asche: Diese sollten ausschließlich in feuerfesten Metallbehältern gelagert und im Freien aufbewahrt werden. Glutreste können auch Stunden später noch Brände auslösen.
🔹 Falsche Brennstoffe (§ 3 1. BImSchV): Verwenden Sie nur empfohlene Brennstoffe mit einer Restfeuchte unter 20 %. Feuchtes oder behandeltes Holz erzeugt übermäßig viel Rauch und kann gefährliche Rußablagerungen im Schornstein verursachen.
🔹 Rauchmelderpflicht (§ 49 BauO NRW): Rauchmelder sind in nahezu allen Bundesländern vorgeschrieben und müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren installiert sein.
Tipps zur Einhaltung der Hausbesitzerpflichten
🔹 Prüfen Sie regelmäßig Ihren Feuerstättenbescheid, um keine Fristen zu verpassen.
🔹 Vereinbaren Sie rechtzeitig Termine mit dem Schornsteinfeger zur Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerstätten.
🔹 Lassen Sie neue Feuerstätten nur von Fachbetrieben installieren und achten Sie darauf, dass alle Abnahmen korrekt dokumentiert werden.
🔹 Halten Sie Löschdecken und einen geprüften ABC-Feuerlöscher griffbereit, insbesondere in der Nähe von Kaminöfen oder Heizungsanlagen.