Kosten und Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten – Detaillierte und umfassende Übersicht

Die Gebührenordnung für Schornsteinfeger (GebO-Schf) legt die bundesweit einheitlichen Kosten für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten fest. Die Gebühren basieren auf dem sogenannten Arbeitswert (AW), einer festgelegten Zeiteinheit zur Berechnung der Kosten. Zusätzlich gibt es seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) klare Unterscheidungen zwischen hoheitlichen und freien Tätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk.


Grundlagen der Gebührenordnung

🔹 Was ist ein Arbeitswert (AW)?

  • Ein Arbeitswert (AW) entspricht ca. 1,40 Euro (kann regional leicht variieren).
  • Die Anzahl der Arbeitswerte richtet sich nach der Art der Feuerstätte, dem Arbeitsaufwand und den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten.

🔹 Berechnung nach Arbeitswerten (AW):

  • Kehrarbeiten: Je nach Art der Feuerstätte und Länge der Abgaswege werden 5–15 AW berechnet.
  • Feuerstättenschau: Diese erfolgt alle 3,5 Jahre und kostet durchschnittlich 15–20 AW.
  • Emissionsmessungen: Je nach Heizungsart werden 10–20 AW berechnet.
  • Abnahme neuer Feuerstätten: Je nach Umfang der Prüfung ca. 30 AW.

Tipp: Die genauen Kosten und Fristen entnehmen Sie dem Feuerstättenbescheid Ihres Bezirksschornsteinfegers.


Gebühren für hoheitliche Maßnahmen

Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gibt es im Schornsteinfegerhandwerk zwei Aufgabenbereiche:

Hoheitliche Aufgaben

Diese werden ausschließlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt und beinhalten: ✅ Feuerstättenschau
🔹 Ausstellen und Änderungen des Feuerstättenbescheids
🔹 Baurechtliche Abnahmen
🔹 Führen des Kehrbuchs

Für diese Aufgaben gelten festgelegte Gebühren, die Sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nachlesen können.

Preise für freie Tätigkeiten

Zu den freien Tätigkeiten eines Schornsteinfegerbetriebs zählen: ✅ Reinigungen
🔹 Messungen und Überprüfungen nach KÜO und 1. BImSchV

Für diese privatwirtschaftlichen Aufgaben gibt es keine festen Gebühren. Die Preise legt jeder Schornsteinfegerbetrieb eigenständig fest.

Wichtig: Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks kann keine Auskunft zur Preisgestaltung einzelner Schornsteinfegerbetriebe geben. Bei Fragen zu Rechnungen oder Preisen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Schornsteinfegerbetrieb.


Praxisbeispiele für hoheitliche und freie Tätigkeiten

🔹 Beispiel 1: Der Bezirksschornsteinfeger kommt zur Feuerstättenschau – dies ist eine hoheitliche Aufgabe und die Kosten sind fest geregelt.
🔹 Beispiel 2: Sie beauftragen einen Schornsteinfeger für die Reinigung Ihrer Feuerstätte – dies fällt unter freie Tätigkeiten, und der Preis kann individuell verhandelt werden.
🔹 Beispiel 3: Wenn Sie Ihre Heizung auf Öl umstellen und der Bezirksschornsteinfeger die Anlage abnimmt – dies ist eine hoheitliche Maßnahme und wird nach der KÜO abgerechnet.


Zusätzliche Kosten und Gebühren

Neben den regulären Kehr- und Überprüfungsarbeiten können zusätzliche Gebühren anfallen:

🔹 Erinnerungsschreiben und Fristversäumnisse: Versäumt ein Hausbesitzer die Einhaltung der Fristen, kann der Bezirksschornsteinfeger kostenpflichtige Mahnschreiben verschicken.

🔹 Kontrollbesuche bei Nichteinhaltung: Wenn vorgeschriebene Arbeiten nicht nachgewiesen werden, ist der Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Kontrollbesuche durchzuführen. Diese zusätzlichen Besuche sind kostenpflichtig.

🔹 Sonderreinigungen: Bei erhöhter Verschmutzung, z.B. durch Rußablagerungen oder Verstopfungen, kann der Reinigungsaufwand steigen und zu zusätzlichen Gebühren führen.

🔹 Erneute Abnahmeprüfungen: Falls eine Feuerstätte bei der ersten Abnahmeprüfung Mängel aufweist und ein erneuter Besuch erforderlich wird, kann auch hierfür eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

🔹 Individuelle Preise für freie Tätigkeiten: Die Preise für Reinigungen und Wartungen, die nicht unter hoheitliche Aufgaben fallen, variieren je nach Anbieter. Für diese Arbeiten gibt es keine festgelegten Gebühren. Hausbesitzer sollten sich daher vorab nach den Kosten erkundigen und sich ggf. einen Kostenvoranschlag einholen.


Bußgelder und Sanktionen

Laut § 9 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) drohen bei Missachtung der gesetzlichen Pflichten und vorgeschriebenen Arbeiten folgende Konsequenzen:

🔹 Bußgelder von bis zu 5.000 Euro bei Verweigerung der vorgeschriebenen Arbeiten.
🔹 Nutzungsverbot für Feuerstätten, falls schwerwiegende Sicherheitsmängel festgestellt werden und nicht behoben werden.

Tipp: Halten Sie sich an die im Feuerstättenbescheid angegebenen Fristen, um unnötige Kosten zu vermeiden.


Tipps zur Kostenkontrolle

🔹 Fordern Sie bei umfangreichen Arbeiten im Vorfeld eine Kostenschätzung an.
🔹 Führen Sie alle Arbeiten rechtzeitig durch, um zusätzliche Kontrollbesuche und Mahngebühren zu vermeiden.
🔹 Sammeln Sie Rechnungen und Bescheinigungen der durchgeführten Arbeiten, um diese auf Verlangen vorlegen zu können.


📥 Weiterführende Informationen und Downloads

➡️ Jetzt die Gebührenordnung für Schornsteinfeger im KÜO als PDF herunterladen
➡️ Nützliche Hinweise zur Preisgestaltung von Schornsteinfegerarbeiten


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